Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Sicherheitshinweise und Nutzungsbedingungen der App.

I. WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE

Das Uepaa App (die „App“) ist eine Zusatzfunktion, welche in einer Notsituation dazu beitragen kann, dass die Rettungskräfte früher benachrichtigt werden und den Nutzer schneller finden können. Diese Zusatzfunktion ersetzt daher in keiner Weise die herkömmlichen Sicherheitsmassnahmen!

Folgende Sicherheitshinweise sind insbesondere zu beachten:

Einhaltung von Sicherheitsmassnahmen weiterhin erforderlich
Uepaa AG kann nicht garantieren, dass durch die App in jeder Notsituation ein Notruf ausgesendet und der Nutzer lokalisiert werden kann. Die für die jeweilige Aktivität erforderlichen Sicherheitsmassnahmen müssen daher weiterhin vollständig eingehalten werden. Das Uepaa App kann z.B. nicht die sorgfältige Planung und Vorbereitung einer Unternehmung, angemessenes Training oder geeignete Ausrüstung ersetzen. Ebenfalls ersetzt die App unter keinen Umständen eine Begleitperson.

Bestehende Funktionsfähigkeit des Smartphone erforderlich
Die Übertragung der Signale an den Server setzt die Funktionstüchtigkeit des eigenen Smartphones voraus. Die Funktionstüchtigkeit des Smartphones kann aus verschiedenen Gründen beeinträchtigt sein, z.B. durch eine manuelle Beschädigung des Smartphones, durch grosse Kälte oder Hitze, durch Nässe. Ausserdem muss der Akku des Smartphones geladen sein. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit Ihres Smartphones und die Aktivierung von WLAN, bevor Sie Ihre Aktivität beginnen und schützen Sie Ihr Smartphone z.B. durch Verwendung einer Smartphone-Hülle.

Andere Smartphones mit Uepaa App in Reichweite erforderlich
Die Alarmierung über Uepaa Net setzt voraus, dass sich andere Smartphones mit einem laufenden App in Reichweite befinden oder in diesen Bereich kommen. Z.B. in sehr abgelegenen Gebieten funktioniert die Übermittlung des Notrufs über das Uepaa Net daher möglicherweise nicht und Sie können keine Notrufe aussenden noch können Sie vollständig geortet werden. Geben Sie die von Ihnen geplante Route Ihrer Aktivität einer Drittperson bekannt.

Fehlfunktion der Software
Programmierungsfehler der Software der App können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Insbesondere können Programmierungsfehler bei der Weiterentwicklung der App auftreten. Ausserdem kann eine Beeinträchtigung der Software durch Viren oder Hackereingriffe ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Auch auf diese Weise kann die Funktionsweise der App im Einzelfall eingeschränkt sein.

Kompatibilität mit Smartphone erforderlich
Die Uepaa AG bemüht sich im Sinne des „Best Effort-Prinzips“, die Möglichkeiten kommerziell erhältlicher Smartphones auszuschöpfen. Jedoch ist es Uepaa AG nicht möglich, alle Komponenten und die vollständige Hardware und Software aller auf dem Markt erhältlichen Smartphones zu kennen. Insbesondere kann es sein, dass bei einer neuen Version eines Smartphones Komponenten entfernt und die Hardware oder Software verändert worden ist. Uepaa AG kann daher nicht garantieren, dass die App mit jedem Smartphone kompatibel ist. Fehlende Kompatibilität kann dazu führen, dass die App nur eingeschränkt oder gar nicht funktionsfähig ist. Fehlende Kompatibilität kann aber auch die Funktionsfähigkeit anderer Funktionen des Smartphones beeinträchtigen.

Keine Garantie auf Auslösung eines Notrufs im Rahmen der Kameradenhilfe
Im Rahmen der Kameradenhilfe wird nur ein Notruf an den Uepaa Partner abgeschickt, wenn die Notsituation entweder von Ihnen oder von einem anderen Nutzer der Uepaa App oder von der von Ihnen autorisierten Drittperson bestätigt wird. Ohne Bestätigung erfolgt kein Notruf. Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen autorisierte Drittperson von Ihnen ausreichend instruiert und erreichbar ist, um allenfalls entscheiden zu können, ob ein Notruf ausgesendet werden soll.

Keine Garantie auf Durchführung eines Rettungseinsatzes
Auch nach Alarmierung des Uepaa Partners besteht keine Garantie, dass ein Rettungseinsatz tatsächlich oder rechtzeitig stattfinden kann. Ein Rettungseinsatz kann z.B. durch die Wetterbedingungen, die geographische Lage des Unfallortes oder durch die Bindung sämtlicher Rettungskapazitäten durch einen anderen Unfall verzögert oder sogar verunmöglicht werden. Über die Durchführung des Rettungseinsatzes entscheidet der Uepaa Partner. Ein Rettungseinsatz kann auch nur dort stattfinden, wo es einen Uepaa Partner hat.


II. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

A. Definitionen

  • App: Die vom Nutzer herunter geladene Uepaa App gemäss Beschreibung der App im App-Store, wo der Nutzer die App erworben hat.
  • Uepaa Net: Das Uepaa Net bildet sich aus Smartphones in der Nähe des Nutzers, auf welchen die Uepaa App läuft, und aus den Online Uepaa Servern, welche über das Uepaa Net erreichbar werden.
  • Uepaa-Partner: Der Uepaa Partner ist ein Rettungsdienst oder eine andere Stelle, an welche ein Notruf weitergereicht wird. Eine Liste der aktuellen Uepaa Partner findet sich unter http://safety.uepaa.ch.
  • Andere Nutzer der App: Andere Personen, welche ebenfalls eine Uepaa App auf Ihren Smartphones heruntergeladen haben.

B. Funktionsweise der App

Notrufe: Der Nutzer kann mit der App einen Notruf an einen Uepaa Partner aussenden. Der Notruf enthält zugleich Daten, welche es erlauben, den Nutzer zu lokalisieren und zu identifizieren. Der Notruf gelangt über das Mobilfunknetz an Uepaa und nach Einbindung der Notfallkontakte, an deren Partner.Ortung: Die App sendet in regelmässigen Abständen über das Mobilfunknetz an den Server Daten mit der Information über den jeweiligen Standort des Nutzers. Dies unterstützt die Ortung des Nutzers durch die Rettungskräfte. Ist die Ortung nicht möglich, da sich der Nutzer nicht im Bereich eines Mobilfunknetzes befindet, erhalten die Rettungskräfte die Daten über die letzte Lokalisierung des Nutzers und können die Suche entsprechend einschränken.Kameradenhilfe: Die App registriert bestimmte auffällige Veränderungen, die auf ein Unfallereignis hinweisen können. Die App fragt dann den Nutzer, ob ein Notruf ausgesendet werden soll. Erhält die App keine Rückmeldung vom Nutzer, meldet sie die mögliche Notsituation an andere Uepaa App Nutzer in Reichweite. Diese werden gebeten zu überprüfen, ob tatsächlich eine Notsituation besteht und wenn ja, einen Notruf auszulösen. Ohne Bestätigung der Notsituation durch den Nutzer, einen anderen App Nutzer oder eine Drittperson wird keine Rettung eingeleitet.Die genaue Funktionsweise der App ergibt sich aus der Beschreibung im App-Store, wo der Nutzer die App erworben hat. Die Beschreibung der Funktionsweise der App im App-Store oder an anderer Stelle stellt in keiner Weise eine Garantie oder Gewährleistungserklärung dar.

C. Kenntnisnahme durch den Nutzer

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis,

  • dass die Funktionsfähigkeit der App aufgrund von verschiedenen Umständen im Einzelfall eingeschränkt sein und dadurch im Notfall nicht zur Verfügung stehen kann (siehe die nicht abschliessende Aufzählung bei den Sicherheitshinweisen);
  • dass die App die Einhaltung der für die Aktivität erforderlichen Sicherheitsmassnahmen nicht ersetzen kann;
  • dass im Rahmen der Kameradenhilfe nur ein Notruf abgesetzt wird, wenn die Notsituation vom Nutzer, einem anderen Uepaa App Nutzer oder einer Drittperson bestätigt wird und dass Uepaa AG keine Auswertung der sich auf dem Server befindlichen Daten hinsichtlich des Vorliegens einer Notsituation vornimmt und auch keinen Notruf auslöst;
  • dass durch die App eine Beeinträchtigung der Funktionsweise der Software des Smartphones sowie anderer Apps nicht ausgeschlossen werden kann und auch eine Beeinträchtigung der Funktionsweise der App aufgrund fehlender Kompatibilität mit dem Smartphone möglich sein kann;

Ausserdem nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass Uepaa AG in keiner Weise für die Dienstleistungen der Uepaa Partner verantwortlich ist. Insbesondere ist Uepaa AG nicht dafür verantwortlich, dass tatsächlich ein Rettungseinsatz durch den Uepaa Partner erfolgt. Der Uepaa Partner erbringt seine Dienstleistung unabhängig von Uepaa AG und stellt keine Hilfsperson von Uepaa dar. Uepaa AG ist daher auch nicht verpflichtet, die Uepaa Partner und deren erbrachte Dienstleistungen zu prüfen oder zu überwachen oder den Uepaa Partner zu instruieren.

D. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Die Gewährleistung für diese App und der mit ihr im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (insbesondere, aber nicht abschliessend die unter B beschriebene Funktionsweise der App) sowie für allfällige weitere Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der App, die den vorausgesetzten Gebrauch der App beeinträchtigen oder verunmöglichen, wird vollständig ausgeschlossen.Insbesondere übernimmt Uepaa AG auch keine Gewährleistung, dass der Uepaa Partner nach Erhalt eines Notrufs tatsächlich einen Rettungseinsatz durchführt.Die Rechtsgewährleistung in Bezug auf die Nichtverletzung von Rechten Dritter wird vollständig ausgeschlossen. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wird die Haftung von Uepaa AG für jeglichen Schaden (z.B. mittelbarer und unmittelbarer, direkter und indirekter Schaden, Personen-, Sach- und Vermögensschaden) der durch die App, deren Nutzung oder die Weitergabe von Daten an Uepaa AG oder an Dritte oder sonstwie im Zusammenhang mit der App dem Nutzer oder mit dem Nutzer verbundenen Drittpersonen entsteht, vollständig ausgeschlossen. Insbesondere haftet Uepaa AG auch nicht, falls die App die Funktionsfähigkeit der Software oder anderer Apps beeinträchtigt und dem Nutzer dadurch Schaden entsteht.Der Haftungsausschluss gilt auch gegenüber Dritten, denen die App in Verletzung dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt worden ist.Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt auch gegenüber den Mitarbeitern und Organen von Uepaa AG und gegenüber den Uepaa Partnern sowie anderen Nutzern der App.Dieser Haftungsausschluss umfasst auch ausservertragliche Haftungstatbestände.

E. Kosten des Rettungseinsatzes

Der Nutzer erklärt sich einverstanden, die Kosten eines Rettungseinsatzes, welcher durch seinen Notruf oder durch den Notruf im Rahmen der Kameradenhilfe oder durch eine Drittperson ausgelöst worden ist, gemäss den Bedingungen des Uepaa Partners oder einer anderen Rettungsorganisation, die Hilfe leistet oder versucht, Hilfe zu leisten, zu übernehmen.Diese Pflicht des Nutzers zur Kostenübernahme gilt auch dann, wenn der Notruf durch oder wegen einer Drittperson ausgelöst worden ist, der der Nutzer diese App in Zuwiderhandlung zu diesen Nutzungsbedingungen überlassen hat.F. Alarme ohne Rückbestätigung durch NutzerErhält Uepaa oder ein Uepaa Partner einen Alarm, wird versucht den Nutzer zu kontaktieren um die Notsituation rückzubestätigen. Ist eine Rückbestätigung nicht möglich, werden die vom Nutzer selektierten Notfallkontakte kontaktiert. Diese entscheiden, ob die Rettung eingeleitet wird.Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass weder Uepaa AG noch die anderen Nutzer der App ihm gegenüber eine Garantenstellung einnehmen. Weder Uepaa AG noch die anderen Nutzer der App sind verpflichtet, die Mitteilung durch die App, dass der Nutzer möglicherweise in Not ist, zu überprüfen und einen Notruf abzusenden. Insbesondere kann es sein, dass die anderen Nutzer der App die Benachrichtigung der App betreffend einer möglichen Notsituation des Nutzers nicht rechtzeitig zur Kenntnis nehmen oder nicht in der Lage sind abzuklären, ob eine Notsituation vorliegt.

G. Unzulässige Nutzung der App

Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, diese App nur zu Zwecken zu benutzen, die nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder das anwendbare Recht verstossen oder Rechte Dritter verletzten.Der Nutzer verpflichtet sich, nur in einer Notsituation einen Notruf abzusetzen und dafür zu sorgen, dass auch Dritte (insbesondere Kinder) keinen unbegründeten Notruf absenden.Der Nutzer verpflichtet sich, diese App ausschliesslich selber zu nutzen und nicht Dritten zur Verfügung zu stellen.Soweit der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstösst, ist der Nutzer verpflichtet, Uepaa AG von allfälligen Ansprüchen Dritter vollständig schadlos zu halten (inklusive die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten).

H. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese App und ihre Nutzungsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder mit der App sind die Gerichte am Sitz der Uepaa AG zuständig.

I. Änderung der Nutzungsbedingungen

Uepaa AG ist jederzeit befugt, die vorliegenden Nutzungsbedingungen einseitig, ohne Zustimmung durch den Nutzer abzuändern. In diesem Fall wird der Nutzer über die Änderung der Nutzungsbedingungen über die App informiert und hat diese zu akzeptieren, bevor die App wieder genutzt werden kann. Andernfalls ist Uepaa AG berechtigt, den Vertrag entschädigungslos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Einstellung der Leistung seitens Uepaa AG wird in diesem Fall einer Kündigung gleichgesetzt. Die weitere Nutzung dieser App nach einer solchen Änderung gilt ebenfalls als Zustimmung zur Änderung.

J. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen Nutzungsbedingungen. Insbesondere können die Nutzungs-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen des App-Stores, wo der Nutzer die App erworben hat, zu diesem Zweck analog angewendet werden. Der Nutzer/die Nutzerin erklärt, die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen zu haben und die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben und ihnen durch Klicken auf „Akzeptieren“ zuzustimmen. Eine Nutzung der App und der damit verbundenen Dienstleistungen gilt auf jeden Fall als Einverständnis zu diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung.